Vertrag Internetnutzung
Ein Internetnutzungvertrag, den Sie mit Ihrem Kind abschließen, kann Sie im Prozeßfall rechtlich absichern! Sie können dann nämlich nachweisen, dass Sie Ihre Kinder ausführlich belehrt haben.
Eltern müssen bezüglich des Internets ihre Kinder nicht lückenlos überwachen. Dazu gibt es sogar ein Rechtsurteil: es genügen allgemeine Belehrungen über die Gefahr von Rechtsverletzungen bei der Nutzung des Internets sowie Verbote, solange die Eltern davon ausgegehen können, dass die Kinder die Verbote beachten (BGH. AZ.:I ZR 74/12). Das betrifft zum Beispiel die Gefahren, die von Tauschbörsen ausgehen: Kinder können nicht unbedingt erkennen, dass sie mit dem Herunterladen auch gleichzeitig Anbieter der Dateien sind.
Bitte informieren Sie sich unbedingt dazu noch genauer.