Legasthenie
Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Einigen Schülerinnen und Schülern wird der Schulerfolg durch Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben erschwert.
Zu den Aufgaben unserer Schule gehört es, dies frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Fördermaßnahmen zu beginnen.
Manche Schülerinnen und Schüler haben aber trotz dieser Maßnahmen auch in der 4. Jahrgangsstufe noch ausgeprägte Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben und es ist zu befürchten, dass dadurch ihre Schullaufbahn entgegen ihrem eigentlichen Leistungsvermögen beeinträchtigt wird.
Diese Schülerinnen und Schüler werden mit Einverständnis der Eltern bis zum Ende der 1. Hälfte der 4. Jahrgangsstufe von der LRS- Fachkraft unserer Schule untersucht und ggf. eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt.
Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wird Notenschutz gewährt, d.h. die Rechtschreibleistung ist in den Fachnoten nicht enthalten. Aber auch Fördermaßnahmen kommen zum Tragen (siehe hierzu https://schulrecht-sh.de/texte/l/legasthenie.htm , Tz. 2.2.2.2 Absätze 2 und 3).
Dies alles zielt darauf ab, die vorhandenen Schwierigkeiten zu beheben und den Schülerinnen und Schülern Strategien zu vermitteln, mit den vorhandenen Defiziten umzugehen.