Anmeldeverfahren
Anmeldebedingungen:
Um ein Kind an der Schule anmelden zu können, ist zunächst einmal der Stichtag des Bundeslandes ausschlaggebend dafür, ab wann Sie Ihr Kind überhaupt an einer Grundschule anmelden müssen. In Deutschland obliegen aufgrund des Föderalismus alle Regelungen zur Schule den Ländern, so dass in jedem Bundesland abweichende Regeln gelten.
Generell wird ein Kind mit sechs Jahren schulpflichtig. Da das Schuljahr aber nur einmal im Jahr beginnt und ein Kind nicht gleich nach seinem sechsten Geburtstag gehen kann, bedarf es einer Stichtagsregelung. In Schleswig-Holstein ist der Stichtag der 30. Juni.
Kinder, die vor dem jeweils gültigen Stichtag sechs Jahre alt werden, sollen nach den Sommerferien in die erste Klasse gehen. Diese gelten als Muss-Kinder. Kinder, die erst nach dem Stichtag Geburtstag haben, werden in der Regel erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Allerdings obliegt es Land, Schulamt und Eltern, ob gegebenenfalls eine frühzeitige Einschulung möglich ist.
Ablauf:
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Finden Sie eine passende Grundschule.Wenn Ihr Kind zum Beginn des kommenden Schuljahres im schulpflichtigen Alter sein wird, werden Sie rechtzeitig vom Schulamt per Brief darüber informiert. In diesem Brief ist oftmals auch die Grundschule direkt angegeben.
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Besuchen Sie Informationsangebote. Über den Brief von Schulamt oder direkt bei der Schule erfahren Sie von Informationsabenden für Eltern oder Tage der offenen Tür. So können Sie und vielleicht auch Ihr Kind schon einen ersten Eindruck von der zukünftigen Schule erhalten und erste Fragen klären.
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Beachten Sie die Frist zur Schulanmeldung. Die wohl wichtigste Frist ist die zur Anmeldung. Informieren Sie sich rechtzeitig, bis wann Sie Ihr Kind in diesem Jahr zur Schule anmelden müssen. In der Regel gibt es einen Anmeldezeitraum, innerhalb dessen die Anmeldung stattfindet.
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Was Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Die Anmeldung erfolgt persönlich vor Ort in der Schule durch die Eltern sowie das schulpflichtige Kind. Dazu müssen Sie einige Dokumente parat haben. Die genaue Liste erhalten Sie von der Schule, meist befindet sich darunter die Geburtsurkunde des Kinder, Personalausweise, Familienstammbuch, Nachweis über Religionszugehörigkeit, Impfpass, das gelbe Vorsorgeheft etc.
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Die Schuleingangsuntersuchung. Spätestens bei der Anmeldung an der Schule erhalten Sie einen Termin für den Einschulungstest Ihres Kindes. Gegebenenfalls hat dieser bereits vorab stattgefunden oder aber am Tag der Schulanmeldung selbst.
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Letzte Besorgungen. Ist das Bürokratische erledigt, gilt es, vor dem Schulstart alle Besorgungen zu erledigen. Sie haben wahrscheinlich von der Schule eine Liste über Bücher und Materialien erhalten, die Ihr Kind benötigt. Außerdem fehlt jetzt noch der passende Schulranzen und natürlich die Schultüte für den Tag der Einschulung.
Nun sind Sie und Ihr Kind startklar! Viel Spaß in der Schule!
(Quelle: superprof.de)