SEB
SEB = Schulelternbeirat
Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Verpflichtend vorgeschrieben sind mindestens zwei Sitzungen des Elternbeirates pro Schuljahr.
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Der Grundsatz des Schulelternbeirats
Die Aufgaben der Elternvertretungen werden durch das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt (Auszug):
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Aufgabe der Elternvertretungen ist es, das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.
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Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat den Schulelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Schule gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten. Sie oder er ist verpflichtet, dem Schulelternbeirat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit, die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende im Monat, die Einführung der Ganztagsschule, die Durchführung von Schulversuchen und die Entscheidungen über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte.
Genaueres finden Sie hier:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EltBeirWOSH2022rahmen/part/X